Energieausweise sind Pflicht

Fehlender Energieausweis

Strafen drohen!


Nun ist es Gewissheit. Mit erneuter Änderung der Energieeinsparverordnung sind Hauseigentümer seit Anfang Mai 2014 zum Handeln verpflichtet. Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen/vermieten möchte ist verpflichtet, einen Energieausweis bereitzulegen.

Diese Verpflichtung sollten Sie ernstnehmen. Der Energieausweis mit Registriernummer ist nicht erst bei Nachfrage zu erstellen, für Sie besteht eine Bringschuld auf unaufgefordertes Vorlegen/Aushändigen bei Erstbesichtigung. Bei Missachtung drohen empfindliche Ordnungsstrafen.

Unser Sachverständigenbüro ist spezialisiert auf:

  • Haus - Kauf - Analysen
  • Verkehrswertgutachten
  • Kaufpreisverhandlungen
  • Gebäudepässe (Analysen der Gebäudesubstanz)
  • Überprüfung von Bauplanung und -ordnungsrecht (Baugenehmigung und B-Plan)

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